Der Bundestag möge ein Gesetz beschließen, welches Barrierefreiheit und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor erzielt. Barrierefreiheit umfasst neben physischer Zugänglichkeit auch digitale Angebote, Sprache und Schrift sowie Kommunikation. Angebote und Dienstleistungen haben in qualitativ adäquater Weise auch für behinderte Menschen zu erfolgen. Betroffene und Institutionen erhalten zudem Rechtsmittel, um mangelnde Umsetzung anzuzeigen und sanktionieren zu lassen.
Begründung2008 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Damit wurde ein historischer Meilenstein für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzt, der seitdem von nationalen Gesetzgeber*innen umzusetzen ist. In Deutschland ist jedoch in vielen Bereichen seit 12 Jahren nichts passiert. So gibt es immer noch kein verbindliches Gesetz, das die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichtet. Folglich ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag weiterhin oft nicht möglich. In allen Bereichen des täglichen Lebens, vom Berufsleben über Freizeiteinrichtungen bis hin zu Mobilitätsmöglichkeiten existieren noch immer massive Barrieren, die in anderen Ländern längst behoben wurden. Der Grund: Die Politik drückt sich vor Regelungen und dem Einschreiten zugunsten Menschen mit Behinderungen. Für den öffentlichen Sektor bestehen dank des BGG seit Jahren Regelungen und Verpflichtungen. Das tägliche Leben spielt sich aber eher selten und nur in geringen Teilen in Ämtern und Rathäusern ab. In anderen Ländern (z.B. Österreich und USA) bestehen sowohl allgemeine Verpflichtungen zur Herstellung der Barrierefreiheit als auch detailliertere Ausformulierungen, was dies für unterschiedliche Branchen und Produkte bedeutet. Beides existiert in Deutschland bisher nicht bzw. nur in wenigen selektiven Bereichen. Da, wo es diese rechtlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit auch in Deutschland schon gibt, werden sie dann allerdings oftmals nicht umgesetzt, selten kontrolliert und kaum sanktioniert.
Wir fordern daher ein Gesetz, das endlich auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet. Dafür braucht es auch keinen vorgeschobenen Bewusstseinswandel mehr. Die Lösungen zur Überwindung von Barrieren existieren bereits. Damit Teilhabe nicht nur ein blumiges Wort für Sonntagsreden ist, braucht es auch konkretes Handeln der Gesetzgebung.
Dieses Gesetz zur Barrierefreiheit der Privatwirtschaft muss im Konkreten drei Bereiche abdecken:
1. Alle Barrieren müssen beseitigt werden, nicht nur physische. Es geht nicht nur um mobilitätseingeschränkte Menschen, die auf Rampen und Aufzüge angewiesen sind oder um jene, die aufgrund sensorischer Einschränkungen auf bestimmte technische Einrichtungen angewiesen sind. Vielmehr geht es um ein diverses Gesellschaftsbild, das auch Menschen mit Lese- und Schreibschwächen berücksichtigt oder die auf bestimmte Formen der Kommunikation angewiesen sind.
2. Produkte und Dienstleistungen müssen in qualitativ adäquater Weise angeboten werden. Es geht rein um den Zweck eines Produkts oder Dienstleistung, sondern auch um das drumherum wie Service, Ansprache und Erreichbarkeit. Auch Menschen mit Behinderungen sind Kund*innen, die als solche wahrzunehmen und zu behandeln sind.
3. Diskriminierungen liegen nicht nur dann vor, wenn sie explizit geäußert werden. Produkte, Dienstleistungen und Orte können alleine durch ihre Gestalt und Form diskriminieren und damit ganze Personengruppen von der Nutzung ausschließen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, sowohl Individuen als auch Institutionen Werkzeuge zur niedrigschwelligen Rechtsdurchsetzung zu geben.
Weiterführende Informationen- Monitoring-Stelle zur UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte - Staatenprüfung 2015: "Der CRPD-Ausschuss empfiehlt Deutschland unter anderem: [...] die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) in allen Sektoren, einschließlich des Privatsektors, auszuweiten (Ziffer 22 a));"
- Antidiskriminierungsstelle: Menschen mit Behinderungen müssen künftig das Recht auf Barrierefreiheit am Arbeitsplatz und bei Alltagsgeschäften erhalten
Auf Change.org hat die Behindertenbewegung bereits über 30.000 Unterstützer für dieses Vorhaben finden können: https://www.change.org/p/bundestag-barrierefreiheit-pflicht-f%C3%BCr-restaurants-co-schluss-mit-der-diskriminierung-inklusionjetzt-maiprotest-unsichtbar
Ich hatte neulich erfahren, dass in Norwegen die Barrierefreiheit von Webseiten gesetzlich verpflichtend ist: https://katapult-magazin.de/de/artikel/artikel/fulltext/barrierefreie-websites-sind-in-norwegen-pflicht/
Ich bin selbst Webentwickler und finde das eine ganz großartige Idee! Obwohl die meisten Menschen in der Branche wissen, dass Barrierefreiheit ein wichtiges Thema ist, fehlt leider die Notwendigkeit, sich damit ernsthaft auseinanderzusetzen – allen Überzeugungsversuchen von Standardisierungskonsortien usw. zum Trotz. Deswegen halte ich eine gesetzliche Verpflichtung für eine geeignete Maßnahme! 👍
Überfällig! Allerdings bleibt dann noch die Frage der staatlichen Subvention.Der Druck muss auch mit einer finanzielle Ausgestaltung einhergehen. Mir fällt da immer „Bäcker Krause“ ein, der schlicht nicht die finanziellen Mittel zum notwendigen (allumfassenden) barrierefreien Umbau seines Geschäftes hat.
Das stimmt. Deswegen ist es aber umso wichtiger, dass
a) diejenigen nicht einen Wettbewerbsnachteil haben, die sich für Barrierefreiheit einsetzen. Erst wenn es bei allen eine Pflicht ist, entstehen auch bei allen (Investition-)Kosten und
b) wir frühzeitig anfangen, da die Nutzungsdauer von Gebäuden und anderen Infrastrukturen oft viele Jahrzehnte beträgt. Einige Bereiche kann man sicher jetzt nachrüsten und umsetzen. Anderes aber nicht. Daher haben wir hier einen langfristigen gesellschaftlichen "Umbau" in allen Bereichen vor uns.
Aber auch auf die Denkmalbehörden muss ein dementsprechender Druck ausgeübt werden. Denn sie sind es oft auch, welche sdich gegen jegliche Bau-Veränderung spetrt welche auf dem ersten Blick sichtbar ist. Natürlich müssen gut erhaltene Fachwerkhäuser erhalten werden. Aber jene Behörde versteckt sich hinter ihrer selbst geschaffenen Vorschriften um Anbauten wie Aufzüge oder Lift-Systeme zu unterbinden, weil es nicht in deren Kram passt. Dabei gibt es Lösungen welche sich ohne Schäden in die Vorhandene Bau-Substanz integrieren lassen.
Sorry! das "D" hat sich eingeschlichen! Ich hoffe aber trotzdem, dass man versteht was gemeint ist.
Aus eigener Betroffenheit weiß ich, wie schwer es sich insbesondere Konzerne tun eine voll umfängliche Bariierefreiheit zu ermöglichen. Aber nur all zu oft ist es aber auch der Fall, dass aber auch Kommunen sich gegen notwendige Investitionen endtweder komplett versperren oder aufgrund des sehr fragwürdigen Auschreibungsverfahren für Dienstleistungen aller Art nur auf die Summe auf dem Papier, nicht aber auf die Ausführung und der damit verbundenen Qualität geachtet wird. Ratschläge von Behindertenbeiräten werden werden aus vorgeschobenen Kostengründen in den Wind geschlagen in der Hoffnung, dass sich kein(r) dagegen wehrt. Das heißt dass beide Seiten entsprechenden Druck von uns benötigen.