12062020 Olympia Petitionsplattform

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Kein Plastik in Böden und auf unserem Teller

Ressourcenschutz  •  2020-04-24  •  Klima und Biodiversität  • 


Wortlaut der Petition

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Bundesbodenschutzgesetz (BBodG) und Klärschlamm-VO sind im Hinblick auf den Schutz der Böden vor Einträgen von Plastikpartikeln zu erneuern. Die entsprechenden Paragraphen sind mit ausreichender Verbindlichkeit zu formulieren. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Abfallverwertung, Klärschlämme, Biogassubstrate, private und gewerbliche Folienabdeckungen etc. zu richten.

Begründung

Das Problem der Plastikverschmutzung der Weltmeere rückte in den vergangen Jahren immer mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Zahlreiche private aber auch öffentliche Initiativen arbeiten an Lösungswegen, um das Problem in den Griff zu bekommen. Weitaus weniger bekannt und beachtet ist jedoch das Problem von Plastikrückständen in Böden. Wissenschaftliche Untersuchungen schätzen die Menge an Kunststoff-Teilchen dabei bis zu 23 mal höher ein, als in den Ozeanen. Dabei besteht die Gefahr, dass dieses Plastik, wie auch das Plastik der Meere, schlußendlich auf unserem Teller landet, mit bisher unerforschten Risiken für unsere Gesundheit. Aber auch die Wirkungen auf die Ökosysteme Flora und Fauna sind bislang unbekannt. Wissenschaftler*innen vermuten, dass Kunstoffe und deren Zerfallsprodukte toxisch auf Bodenorganismen wirken könnten und sich so schädlich auf die Bodengesundheit und Bodenfruchtbarkeit auswirken könnten. Auch seien Wirbellose wie Insekten, darunter auch Bestäuber wie Bienen, Hummeln etc. durch die giftigen und hormonähnlich wirksame Zerfallsttoffe wie Phtalate und Bisphenol A potentiell bedroht, da sie das Hormonsystem von Wirbellosen ebenso wie von Wirbeltieren stören können. Betroffen von den Plastikeinträgen in Böden ist dabei sowohl das private Gemüsebeet, dass mit Kompost vom Betriebshof die verarbeiteten Plastikverpackungen aus dem Lebensmitteleinzelhandel auf sein Beet ausbringt, dem Plastikplanenreste aus dem Rasenmäherkorb oder Plastikmüll von angrenzenden Straßen in den Garten weht. Im wesentlich größeren Maßstab betroffen sind jedoch landwirtschaftliche Flächen. Müll von angrenzenden Straßen, Mikroplastik aus synthetischer Kleidung, die in den Klärschlämmen und mit diesen auf den Feldern landet, Biogassubstrat, dass nicht entsorgte Plastikverpackungen aus dem Lebensmitteleinzelhandel und privaten Haushalten enthält und landwirtschaftliche Folien für den Sonderkulturenanbau, die verwittert oder bewusst untergepflügt in den Boden eingetragen werden. Diese und weitere Quellen von Plastikpartikeln verschmutzen unsere Böden seit Jahren unbemerkt. Zersetzte Plastikpartikel verkitten sich mit den Bodenkompartimenten und lassen sich nicht so leicht wie aus Wasser wieder herausfiltern. Einmal in den Boden gelangt, ist es nahezu unmöglich, diese Verschmutzung wieder zu bereinigen. Umso wichtiger ist hier präventives Handeln. Der Einfluss, den Bund, Länder und Kommunen hier nehmen können, ist wesentlich größer als bei dem Problem des Plastiks in den Meeren. Die Quellen sind leicht zuzuordnen und mit entsprechenden Auflagen weitestgehend zu verhindern. Der Staat hat laut Bundesnaturschutzgesetz die Aufgabe den Boden als Produktionsfaktor und gesamtgesellschaftliches Gut zu schützen. Dieser Verpflichtung wird mit den aktuellen Bestimmungen derzeit nicht hinreichend nachgekommen. Eine Anpassung rechtlicher Bestimmungen wie der Klärschlammverordnung, der Stärkung entsprechender Paragraphen in Bundesbodenschutzgesetz und Bundesnaturschutzgesetz usw. sind daher erforderlich. Auch ist der Handel gemäß Verursacherprinzip für die umweltgerechte Entsorung seiner Abfälle verantwortlich zu machen.

Weiterführende Informationen

https://www.plastikalternative.de/mikroplastik-in-der-landwirtschaft/

https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/chemie/chemie_plastikatlas_2019.pdf

https://www.geo.de/natur/nachhaltigkeit/18364-rtkl-plastikmuell-mikroplastik-boeden-noch-staerker-belastet-als-ozeane


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  • Wichtige Petition! Und nicht nur in Kosmetika ist Mikro- und Flüssigplastik enthalten, sondern auch in vielen Arzneimitteln! Da muss mann sich nur mal die Packungsbeilage unter "Inhaltsstoffe" anschauen: Acrylate, Copolymere etc. .... und die nehmen wir innerlich ein!

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