In Deutschland produzierte und gehandelte Produkte sollen ein "Recht auf Reparatur" erhalten. Das bedeutet, dass die Produkte so konzipiert sind, dass eine Reparatur jederzeit möglich ist. Das Recht auf Reparatur soll dabei für möglichst viele Güter gelten mit Ausnahme von Verbrauchsgütern und dergleichen.
BegründungDurch die Möglichkeit der Reparatur von Produkten können wertvolle Ressourcen gespart werden sowie Emissionen bei der Herstellung reduziert werden.
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Eine Möglichkeit wäre es, die MEHR WERT Steuer auf in D durchgeführte Reparaturen auf Null zu reduzieren. Denn: nach der Reparatur ist das Gerät genauso viel WERT wie vor der Reparatur. Aber der Mensch und die Umwelt haben ein MEHR an Nutzungszeit und weniger Ressourcenverbrauch. Durch sinnvolle STEUERbelastung und Entlastung wirklich steuern !
Natürlich ist das Gerät repariert mehr wert als vorher. Im übrigen besteuert die Mehrwertsteuer nicht den (Gebrauchs-) Wert, sondern den Preis (nach Abzug der Vorprodukte). Zudem kosten Reparaturen, wenn sie denn einfach ermöglicht würden, nicht so viel, dass die ersparte MWSt ein großes Kriterium sein müsste. Ermäßigter MWSt-Satz wäre im Prinzip denkbar, aber dann bekommt man viele Abgrenzungsschwierigkeiten (was ist Reparatur, was ist upgrade...?), also auch keine gute Idee.
Nein, das Gerät ist nicht mehr Wert als nach dem Kauf. Die Reparatur dient lediglich der Werterhaltung.
Deine Argumentation würde bedeuten, der ursprüngliche Wert beinhalte auch das Kaputtgehen des Geräts.
Es sollte ausdrücklich erwähnt werden, daß auch der Akkuselbsttausch ermöglicht werden muß, was speziell bei mobilen Geräten meist nicht mehr vorgesehen ist.
Nicht nur die Akkus, sondern alle Verschleißteile müssen einfach und preisgerecht getauscht werden können
Die Petition gibt keine Vorschläge über die Bedingungen der Reparatur an. Wenn eine Reparatur so teuer angeboten wird, dass sich ein Neukauf lohnt, ist es nur ein Alibi-Angebot.
Was fordert diese Petition, was nicht schon durch das Vorhaben der EU aufs "Right to Repair" gegeben ist? (https://www.theguardian.com/world/2020/mar/11/eu-brings-in-right-to-repair-rules-for-phones-and-tablets)
Ich muss dazu sagen, dass ich kein Experte bin und auch nicht die Details des EU Vorhabens kenne. Aber es wäre gut, wenn der Petitionstext darauf einginge und ausdrückt, inwiefern sich die Petitionsforderungen vom EU Vorhaben unterscheiden.
Genauso ist es!
Es gibt schon verschiedene Initiativen zum Thema 'Recht auf Reparatur' und es gab auch schon eine Petition an den Bundestag zu diesem Thema. Das Anliegen wird auf EU Ebene u.a. im Green Deal und im Aktionsplan Kreislaufwirtschaft benannt und ist auch Teil der umweltpolitischen Digitalagenda des Bundesumweltministeriums. Eine neue Petition ist trotzdem wichtig aber sie sollte detaillierter beschreiben was erforderlich ist:
a) alle Gebrauchsprodukte müssen reparierfähig sein, d.h. das Produkt muss so gestaltet sein, dass es mit handelsüblichen Werkzeugen zerstörungsfrei geöffnet und wieder verschlossen werden kann und alle Komponenten einfach entnommen werden können;
b) die Hersteller müssen allen Nutzern und allen Reparaturbetrieben einen kostenfreien Zugang zu allen für die Reparatur erforderlichen Informationen (Dokumentationen, Reparaturanleitungen, Zeichnungen, Fehler-Codes, Analyse-Software) auf eine jedem zugängliche Art bereitstellen
Früher war es übel, dass mit einem z.B. TV Gerät ein schaltplan mitgeliefert wird-diese Unterlagen sind für Reparaturen erforderlich. Bei Modultausch muss sichergestellt werden, dass die auch bei minimalen Fehlern auch Komponententausch möglich sein muss!
Früher war das üblich...
Teil 3 der Anforderungen, Teil 1 und 2 siehe Posts unten:
f) Software (Firmware, Betriebssystem, Gerätetreiber) ist Teil des Produkts und Softwareupdates müssen für für eine der Produktlebensdauer entsprechenden Zeitraum aber funktionale Updates für mindestens 5 Jahre und Sicherheitsupdates für mindestens 10 Jahre durch die Hersteller oder Importeure bereitgestellt werden. Der Nutzer muss per Default funktionale und Sicherheitsupdates unabhängig voneinander installieren können und bei funktionalen Updates darüber informiert werden welche zusätzlichen Funktionen das Update bereitstellt, welche Funktionen entfernt werden, ob für alle installierten Gerätetreiber ein Update zur Verfügung steht und welche Auswirkungen das Update auf die Leistungsfähigkeit des Geräts hat. Nutzer die auf ein funktionales Update verzichten müssen das Geräte weiter nutzen können. Ein installiertes Update muss wieder deinstalliert werden können und das Gerät danach in dem Zustand sein wie vor dem Update.
Genau das ist die richtige Vorgehensweise-Sicherheitslücken müssen aber länger geschlossen werden müssen, da die ein Konstruktionsmangel sind.
Konsumdenken und Sparsamer Ressourcenverbrauch wird angeregt. Neue nachhaltige Arbeitsplätze und Unternehmensgründungen werden gefördert. Kreativität für nachhaltigere Produkte und Produktionsmethoden wird angeregt. Wichtig! Keine Mehrwertsteuer. Gut gemanagt und sinnvoll beworben, könnte es das übertriebene Wertedenken in unserem Luxus Wohlstand in vernünftige Bahnen lenken.
Teil 4 der Anforderungen, Teil 1, 2 und 3 siehe Posts unten:
g) der Handel muss die Reparatur eines defekten Geräts dem Kunden als erste Maßnahme vorschlagen anstatt den Tausch gegen ein Neugerät (während der Gewährleistungsfrist) oder einem Neukauf anzubieten
h) die öffentliche Beschaffung muss die Reparatur fördern in dem sie die Reparatur prüft bevor eine Ersatzbeschaffung erwogen wird und bei der Neuanschaffung nur reparierbare Geräte beschafft
Mehr Informationen zum Thema Reparatur findet sich auch auf der Seite des Runden Tisch Reparatur e.V.
Teil 2 der Anforderungen, Teil 1 siehe Post unten:
c) Hersteller oder Importeure müssen allen Nutzern und allen Reparaturbetrieben alle für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile zu Preisen zu Verfügung stellen, die eine Reparatur nicht verhindern (nicht prohibitive Preise), z.B. darf der Preis des teuersten Ersatzteils nicht höher sein als 30% des Neupreises eines entsprechenden Produktes
d) Ersatzteile müssen für eine der Produktlebensdauer entsprechenden Zeitraum aber für mindestens 5 Jahre durch die Hersteller oder Importeure bereitgestellt werden. Hersteller oder Importeure die innerhalb dieses Zeitraums keine Ersatzteile mehr anbieten müssen die Konstruktionsinformationen gemeinfrei öffentlich machen so dass diese von Dritten nachgebaut werden können
e) Hersteller oder Importeure müssen Ersatzteile innerhalb von 5 Werktagen dem Besteller geliefert haben
Besser noch, die Summe der Einzelpreise aller Ersatzteile darf den Kaufpreis des ganzen Geräts nicht übersteigen. Der Kaufpreis enthält ja auch noch zusätzlich die Endmontage...
Gute Idee!
Früher war bei Markengeräten eine Ersatzteilvorhaltung von 10 Jahren vorgeschrieben!
Das mit der vorgeschriebenen Ersatzteilvorhaltung glaube ich nicht, aber es wurde erwartet.