Der Bundestag möge beschließen, dass es bundesweite Vorgaben gibt für Kommunen, dergestalt, dass bei der Parkplatzbewirtschaftung die Kosten von Größe + Klimaschädlichkeit der Autos abhängig berechnet werden. Ausnahmen sollte es geben für Handwerkerfirmen, mobilitätseingeschränkte Menschen und Familien mit kleinen Kindern bis zum Alter von (?)
BegründungÖffentlicher Raum sollte allen BürgerInnen zur Verfügung stehen und nicht von privatem Eigentum praktisch versperrt werden (Automobile stehen im Durchschnitt 23/24h)
Zudem fehlt dadurch der Raum z.B. für
- Fahrradwege (aus den Erfahrungen in Kopenhagen weiß man, dass es erst die Verbesserung der Infrastruktur für Fahrräder braucht, um Menschen zum Wechsel vom Auto auf's Fahrrad zu bringen. - Grünflächen, die u.a. Feinstaub binden
Problem: zunehmende Anzahl der Zulassungen bei SUVs/ unproportional viel Flächenverbrauch im öffentlichen Raum für Automobile im Vergleich zu umweltfreundlicherne Fortbewegungsarten
Anreize setzen, damit es attraktiver wird, wenn überhaupt, dann kleinere und/ oder umweltfreundlichere Autos anzuschaffen
gerne Rückmeldungen, Ergänzungsvorschläge, unterstützende Studienquellen etc. gerne in den Kommentar, ansonsten an: [email protected]
Kontaktiere mich gerne, wenn du dich offline zu diesem Vorschlag austauschen möchtest. Für mich wäre dies möglich in:in Zeiten von Corona am besten telefonisch oder z.B. per Videokonferenztool z.B. Jitsi, wenn mit Mehreren...;-)
Nachdem die Anwohnerparkplätze nahezu kostenlos sind, braucht man da auch nicht viel nach Preisen zu differenzieren. Effektiver wäre es, in bestimmten Teilen eines Parkgebiets überhaupt nur für im Verhältnis zur Haushaltsgröße beschränkte Fahrzeuge ein Anwohnerparkrecht auszustellen, z.B. 1,40 m je Haushaltsangehörigen. Das wäre dann bei 1-Personen-Haushalten ein Microcar oder Kabinenroller, bei 2-Personen-Haushalten reichen 2,80 m für einen zweisitzigen Smart, bei 3-Personen bekommt man günstigen Parkraum bis 4,20 m Fahrzeuglänge und erst ab 4 Personen kann man einen SUV auf die Straße stellen (dann aber keinen Zweitwagen zusätzlich).
Wer größere Autos parken möchte, zieht einen Parkschein wie quartiersfremde, muss sich einen privaten Parkplatz mieten, oder kann ggf. einen kleineren Teil der Parkplätze auch ohne Größenbeschränkung mit Anwohnervorrecht nutzen; dort wird es aber schwieriger sein, freie Plätze zu finden, als in den Abschnitten mit Größenbeschränkung.
Erst formulieren, dann posten!
Das ist doch Sache der Kommunen, bzw. Länder.
Laut Wikipedia ist das Bewohnerparken in der StVO bzw. StVG geregelt (https://de.wikipedia.org/wiki/Bewohnerparken). Damit wäre es auch etwas, was der Bundestag regeln kann. Schließlich gibt das Verkehrsministerium auch eine Höchstgebühr für die Parkausweise vor. Somit sollte es auch möglich sein, diese nach Fahrzeugkriterien zu staffeln. Die Idee ist gar nicht schlecht!