Corona-Hilfszahlungen an Unternehmen sollen nur noch gezahlt werden, wenn ein plausibler, realistischer und mit dem Pariser Klimaabkommen, unter Berücksichtigung der Klimagerechtigkeit kompatibler Zeitplan zur Erreichung der Klimaneutralität eingereicht wird. Das Konzept "Klimagerechtigkeit" ist dahingehend zu konkretisieren, wieviele Tonnen CO2 noch für eine spezifische Produktions- oder Dienstleistung emittiert werden können, und inwieweit Kompensationszahlungen berücksichtigt werden können.
BegründungDie Corona-Krise stellt uns vor zahlreiche Herausforderungen. Nach den schon beschlossenen und durchgeführten massiven Soforthilfen stellen längerfristige Hilfen auch eine einmalige Chance dar, den Umbau zu einer klimafreundlichen Industrie und Infrastruktur zu beschleunigen. Ein solcher Umbau ist für die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens dringend erforderlich. Künftige Hilfszahlungen an Firmen aufgrund der Corona-Krise sollen deshalb an einen Klimavorbehalt geknüpft werden. Zwecks konkreter Vorgaben soll ein Konzept zur Klimagerechtigkeit entwickelt werden, bei dem festgelegt wird, wer unter Einhaltung des Pariser Klimaabkommens noch vieviel CO2 ausstoßen darf. Die Deutschland noch zustehende Gesamtmenge kann dabei entsprechend dem Anteil an der Weltbevölkerung budgetiert werden.
Viele Unternehmen haben bereits Umstrukturierungen hin zu Klimaneutralität begonnen. Solche Entwicklungen sind zu begrüßen und sollen durch diese Maßnahme unterstützt werden. Die Notwendigkeit, einen Zeitplan hin zu Klimaneutralität zu erstellen, bringt aber auch andere Unternehmen dazu, sich mit dem Thema Klimaschutz auseinanderzusetzen und fördert so, dass das Thema noch mehr ins allgemeine Bewusstsein dringt.
Weiterführende Informationenhttps://scilogs.spektrum.de/klimalounge/wie-viel-co2-kann-deutschland-noch-ausstossen/
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